Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen amail GmbH (Stand 06/2026)

§ 1 Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn dies wird durch amail gesondert und in Textform bestätigt. Diese AGB gelten nur, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen etc.) sind in Schrift- oder Textform abzugeben. ​ ​ § 2 Dienstvertrag Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung von amail agency im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Amail stellt dem Kunden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur personelle Ressourcen entgeltlich zur Verfügung. Projekte werden dabei, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, in agiler Methodik oder in individuell zwischen Auftraggeber und Dienstleister abgestimmten Subprojekten weiterentwickelt, sodass keine feststehenden Zieldefinitionen bestehen, sondern sich diese erst in der Zusammenarbeit auf Basis dieses Vertrages ergeben. ​ § 3 Angebot und Vertragsabschluss Die Angebote von amail sind freibleibend und unverbindlich. In der Regel bestätigt amail Beauftragungen des Auftraggebers, eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Die Annahme eines Vertragsangebots durch amail kann elektronisch oder in Textform erfolgen oder durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Mündliche Zusagen von amail vor Abschluss dieser Verträge sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch Verträge in Textform ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den vertraglich erbrachten Leistungen und an allen anderen schriftlichen, maschinenlesbaren und sonstigen im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnissen gehen ohne weitere Bedingung und ohne zusätzliches Entgelt mit der vollständigen Bezahlung aller Rechnungen von amail aus dem Auftragsverhältnis auf den Auftraggeber über. Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen stehen dem Auftragnehmer unwiderruflich, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zu und können vom Auftraggeber ohne Zustimmung des Dienstleisters erweitert, übertragen, überarbeitet, angepasst, geändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Hiervon ausgenommen sind Quellcodes, die aus sog. „Open Source“- Quellen stammen oder daraus erstellt wurden, sowie Medien (Bilder, Filmclips, Animationen, Texte), bei denen die Urheberschaft bei Dritten liegt. Hier lauten die Nutzungsrechte wie von amail mit Dritten vereinbart. Amail ist nicht gehindert, das im Verlauf der Vertragsabwicklung erworbene Wissen für eigene Zwecke zu nutzen, soweit dadurch in die Schutzrechte des Auftraggebers gemäß Vordefinition nicht eingegriffen wird. Amail geht bei der Verwendung von Daten und Vorarbeiten des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. ​ ​ § 4 Preise und Zahlungsvereinbarungen ​ Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet, jedoch nicht ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers. Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen (nach Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei amail. Sofern nach Vertragsabschluss abzusehen ist, dass der Anspruch von amail Anspruch auf Zahlung des Entgeltes aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Auftraggebers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o.ä.), ist amail zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ebenso ist amail dann berechtigt noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.

§ 5 Zurückbehaltungsrechte ​ Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. ​ ​ § 6 Termine/Fristen/Leistungshindernisse
Von amail in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Beweisbelastet für eine feste Frist oder einen festen Termin ist der Auftraggeber. amail kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer-/Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber amail nicht nachkommt. amail haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtig oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die amail nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse amail die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist amail zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer, verlängern sich etwaig ausdrücklich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Gerät amail mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von amail auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. ​ ​ § 7 Mitwirkungspflicht ​ Der Auftraggeber wird notwendige Daten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit amail dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen nach Ablauf der Frist als genehmigt, soweit amail keine Korrekturaufforderung erhält. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter sorgen. Wenn und soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von amail zum Beispiel einer Email auftreten, wird der Auftraggeber amail unverzüglich in den benannten Kommunikationssystemen unter Angabe von Zeitpunkten Fehler, Spezifikationen sowie Namen und Kontaktinformationen des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Grundsätzlich wird amail die notwendigen Arbeiten spätestens nach 3 Werktagen beginnen, es sei denn die Umstände oder vertragliche Vereinbarung erfordern ein früheres Handeln. amail plant Ressourcen zur Leistungserbringung für den Kunden entsprechend ein und reserviert entsprechende Ressourcen für den Kunden.Der Fortschritt bei der Leistungserbringung (sowohl bei der Einrichtung als auch bei der laufenden Dienstleistung) ist von der entsprechenden Mitwirkung des Kunden sowie von der Feedback- und Entscheidungsgeschwindigkeit des Kunden abhängig. Sollten diesbezüglich Störungen (z.B. Mitwirkungsverzug des Kunden) auftreten oder der Kunde geplant oder ungeplant Termine nach hinten verschieben, bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen für den uneingeschränkten Betrieb der Software Klaviyo sicherzustellen, vorwiegend die fortlaufende Bezahlung der Klaviyo-Lizenz, die Aufrechterhaltung der notwendigen Integrationen (z.B. mit dem Onlineshop) sowie den rechtzeitigen Zugang für den Auftragnehmer zu Klaviyo und den angebundenen Systemen. ​ ​ § 8 Gewährleistung ​ Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters beruhen, haftet amail unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet amail nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung ​ Vorbehaltlich abweichender (Individual-)Vereinbarung kann der Vertrag über die Erbringung von Leistungen jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten, hierzu gelten die Aufzeichnungen von amail. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dies geschieht insbesondere, wenn der Auftraggeber mit der Entrichtung der Vergütung im Verzug ist oder seine Mitwirkungsleistungen nicht, oder trotz Mahnung nicht rechtzeitig oder in Umfang und Qualität nicht ausreichend erbringt. Die Kündigung bedarf der Textform, Email an hey@amail.agency ist ebenso rechtskräftig. ​ § 10 Weisungsbefugnis, Sub- oder Partnerunternehmen Von amail beim Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiter unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht von amail. Dies gilt insbesondere für arbeitsrechtliche Weisungen. Terminliche und sachliche Vorgaben sind mit den zwischen amail und Auftraggeber zuvor festgelegten Ansprechpartnern abzustimmen. Mitarbeiter von amail sind nur zur Entgegennahme von rein technischen Weisungen des Auftraggebers berechtigt. Amail ist berechtigt, (Teil-) Leistungen von Subunternehmen oder Partnerunternehmen ausführen zu lassen. Von Sub- oder Partnerunternehmen ausgeführte (Teil-) Leistungen werden wie von amail selbst ausgeführte Leistungen behandelt. ​ ​ § 11 Abwerbe- und Einstellungsverbot Der Auftraggeber und amail verpflichten sich wechselseitig, während der Vertragslaufzeit und innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Laufzeitende keine Maßnahmen zur Abwerbung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern aus dem Unternehmen des jeweiligen Vertragspartners vorzunehmen (Abwerbeverbot) und insbesondere Personen, die an einem beliebigen Tag innerhalb des vorgenannten Zeitraums in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum jeweiligen Vertragspartner (Auftraggeber oder Auftragnehmer) stehen oder standen, weder direkt noch indirekt zu beschäftigen noch ihnen eine Beschäftigung anzubieten oder zu vermitteln. ​ ​ § 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel ​ Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen amail und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bisingen. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam, undurchführbar oder anfechtbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen undurchführbaren oder anfechtbaren Regelung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke in diesem Vertrag.
© 2025 amail agency – E‒Mail & WhatsApp Marketing für E‒Commerce